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LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 24/17 EK AB |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 05.09.2017 - S 31 AS 1834/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 24/17 EK AB
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SF 29/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2018 - L 10 SF 35/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2017 - L 10 SF 17/17
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 24/17
Der Kläger hat unter Angabe des Aktenzeichens L 10 SF 17/17 EK S PKH mit Schriftsatz vom 25. Juli 2017 an das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen für die Entscheidung über seinen "PKH-Antrag für eine Gehörsrüge" die Herren Richter B., C. und D. wegen Befangenheit abgelehnt.Hier ist bereits fraglich, ob das Gesuch zulässig ist, weil die vom Kläger abgelehnten Richter bisher in dem beabsichtigten Verfahren "PKH-Antrag für eine Gehörsrüge" gegen die Entscheidung des 10. Senats vom 19. Juli 2017 in dem Verfahren L 10 SF 17/17 EK AS PKH noch nicht in der Sache tätig geworden sind.
Zudem hat der Kläger keinerlei Angaben zu möglichen Anhaltspunkten für die von ihm behauptete Unparteilichkeit der einzelnen Mitglieder des 10. Senats geliefert, sondern sein Gesuch ausschließlich mit der vom gesamten 10. Senat getroffenen Entscheidung vom 19. Juli 2017 in dem Verfahren L 10 SF 17/17 EK AS PKH zu begründen versucht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 -).
- BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B
Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 24/17
Dabei ist zu beachten, dass Fehler eines Richters allein - sofern nicht besondere weitere Umstände hinzutreten - grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit begründen können (BSG Beschluss vom 29. März 2007 B 9a SB 18/06 B , SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 m.w.N.). - BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 24/17
In einem solchen Fall würde eine Äußerung nur auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BVerwG Beschluss vom 23. Oktober 2007 9 A 50/07 - u.a., NVwZ-RR 2008, 140). - BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 24/17
Zudem hat der Kläger keinerlei Angaben zu möglichen Anhaltspunkten für die von ihm behauptete Unparteilichkeit der einzelnen Mitglieder des 10. Senats geliefert, sondern sein Gesuch ausschließlich mit der vom gesamten 10. Senat getroffenen Entscheidung vom 19. Juli 2017 in dem Verfahren L 10 SF 17/17 EK AS PKH zu begründen versucht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2018 - L 8 SF 3/18 Während dieses Anhörungsrügeverfahrens hatte der Kläger einen Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder des 10. Senats gestellt, der vom 8. (Vertretungs-) Senat mit Beschluss vom 5. September 2017 (L 8 SF 24/17 EK AB) als unbegründet abgelehnt wurde.
Der Kläger erhebt hier gegen die am Beschluss vom 12. Februar 2018 beteiligten Richter ebenso wie in dem Verfahren L 8 SF 24/17 EK AB den Vorwurf der Willkür, den er mit teilweise aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten aus früheren Entscheidungen der abgelehnten Richter zu begründen versucht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SF 29/17 Der Umstand, dass der 8. Senat durch die Richter B., C. und I. das (erste) Ablehnungsgesuch gegen die Richter E. und F. und die Richterin K. abgelehnt hat (Beschluss vom 5. September 2017 - L 8 SF 24/17 EK AB -) ist von vornherein nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. Keller, a.a.O., § 60 Rn. 10b).